Energieberatung

Für Wohn- und Nichtwohngebäude. Wer energiebewusst baut oder bestehende Anlagen modernisiert, erfüllt technische Mindestanforderungen und steigert langfristig den Wert seines Gebäudes.

Symbolbild, KI-generiert

Unsere Leistungen in der Energieberatung

TW-Sachverstand unterstützt Sie bei den technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG – künftig GMG, Gebäudemodernisierungsgesetz) sowie bei Fördermittelprogrammen von KfW, BAFA und regionalen bzw. kommunalen Trägern.

Wohngebäude Einfamilien-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser – inkl. Sanierungsfahrpläne, iSFP, Modernisierungskonzepte.
Nichtwohngebäude Gewerbe-, Büro- und Sonderbauten – Energieaudits, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, GEG-Nachweise.
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Ist-Zustand-Analyse Unabhängige Analyse von Gebäude & Anlagentechnik
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Energetische Beratung Ganzheitliche Beratung für Ihr Projekt
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Wirtschaftlichkeitsermittlung Investitionskosten & Amortisation
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Optimierungsmaßnahmen Anlagentechnik & Gebäudehülle
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Fördermittelberatung & Antragsunterstützung KfW, BAFA sowie regionale und kommunale Träger – inkl. Unterstützung bei der Antragstellung
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Emissionsminderung Klimawirkung senken durch ganzheitliches Planen und moderne Anlagentechnik

Wärme- und Energiequellen im Vergleich

Wir beraten Sie herstellerneutral zu modernen Energiequellen – in der fachlichen Reihenfolge ihrer heutigen Priorität:

Wärmepumpe Luft, Sole, Wasser
Solarthermie / PV (Hybrid) Kombinierte Wärme- und Stromerzeugung
Brennstoffzelle Strom + Wärme aus Wasserstoff / Gas
Biomasse Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz
BHKW Kraft-Wärme-Kopplung
Hybridlösungen Kombination mehrerer Quellen

So läuft eine Energieberatung an

Vor-Ort-Termin, Besichtigung, Einschätzung und individuelles Angebot – anschließend Besprechung und Auswertung. Der erste Vor-Ort-Termin wird in Rechnung gestellt, weil Zeit- und Arbeitsaufwand damit verbunden sind. Die genauen Kosten besprechen wir vorab transparent mit Ihnen.

Wie viel Förderung ist für Sie möglich?

Vier kurze Fragen – Sie erhalten eine unverbindliche Schätzung Ihrer möglichen BEG-Förderung (Stand 2026). Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert.

1 Welche Heizung möchten Sie ersetzen?
2 Welche neue Heizung ist geplant?
3 Um welches Gebäude geht es?
Die förderfähigen Kosten steigen je weiterer Wohneinheit.
4 Liegt Ihr Haushaltseinkommen unter 40.000 € / Jahr?
5 Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan)?
Ihre mögliche Förderung (Schätzung)

Was Ihnen genau zusteht, klären wir im persönlichen Gespräch.

Die exakte Förderhöhe hängt von Details ab, die wir gemeinsam klären. Wir übernehmen die Förderberatung und – auf Wunsch – die Antragstellung.

Beratungstermin anfragen

Hinweis: Unverbindliche Schätzung auf Basis der BEG-Förderung (Stand 2026), keine Förder- oder Rechtsberatung und keine Zusage über Förderfähigkeit oder -höhe. Maßgeblich sind die Bedingungen von BAFA/KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Häufige Fragen zur Energie

Antworten auf typische Fragen zu Energieberatung und Förderung.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland – künftig voraussichtlich unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Es definiert technische Mindestanforderungen für den Energiebedarf und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien.

Es gibt verschiedene Programme von KfW, BAFA sowie von regionalen und kommunalen Trägern. Die Förderung hängt von der Maßnahme ab – wir beraten Sie individuell und unterstützen bei der Antragstellung.

Das hängt von vielen Faktoren ab: Gebäudedämmung, vorhandene Heizkörper, Strompreise. Wir analysieren Ihre Situation und geben eine fundierte Empfehlung.

Ja, wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln bei KfW, BAFA sowie bei regionalen und kommunalen Trägern und bereiten die erforderlichen Unterlagen vor.

Eine erste Beratung vor Ort dauert typischerweise 1-2 Stunden. Die Ausarbeitung eines detaillierten Konzepts benötigt je nach Komplexität einige Tage bis Wochen.

Energieberatung gewünscht?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.